Unser Dorf soll lebenswert bleiben.

Auswärtige Investoren wollen mitten zwischen unseren Häusern drei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit 18 Wohnungen und 27 Stellplätzen hinklotzen — und damit den Türöffner für die ganze Gemeinde schaffen. Was hier durchgeht, kommt im nächsten Schritt auch nach Schutterwald und nach Langhurst. Wir sagen: NICHT MIT UNS!

20 Wohneinheiten geplant
29 Pkw-Stellplätze
Ortsbild zerstört
Vergleich: dörfliche Bestandsbebauung (zwei Vollgeschosse plus Dach) gegenüber dem geplanten Vorhaben mit drei Geschossen (zwei Vollgeschosse plus zurückgesetztes Penthouse)

Hintergrund — was hier wirklich passiert

Ein bestehendes Einfamilienhaus, ein abgespaltenes Grundstück, ein auswärtiger Investor — und ein dreigeschossiger Wohnkomplex mitten in einer dörflichen Nachbarschaft.

Das Grundstück mit Einfamilienhaus soll in zwei Grundstücke aufgeteilt werden. Das bestehende Einfamilienhaus wird zum Zweifamilienhaus umgebaut. Soweit so gut.

Auf dem abgespaltenen Grundstück sollen jedoch nicht etwa zwei weitere Einfamilienhäuser für junge Familien entstehen. Niemand von uns hätte gegen eine maßvolle Nachverdichtung etwas einzuwenden — solange sie sich in die dörfliche Struktur und in die Umgebungsbebauung einfügt. Stattdessen will ein fremder Investor dort drei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohneinheiten errichten.

Hinweis: „Zweieinhalbgeschossig“ — eine Verharmlosung

Die Gemeinde spricht in der Beschlussvorlage verharmlosend von „zweieinhalbgeschossigen Mehrfamilienhäusern“, weil im obersten (dritten) Geschoss aller drei Gebäude jeweils ein „Penthouse“ entstehen soll, dessen Fassaden etwas eingerückt sind. Nur deshalb gilt das dann offiziell nicht als volles Geschoss. Tatsächlich ist die Geschosshöhe dieser Penthouses sogar größer als die der unteren beiden Geschosse.

Es sollen also auf einem Grundstück, auf dem bisher ein Einfamilienhaus steht, künftig 20 Wohneinheiten für rund 50 neue Menschen Platz finden — dazu 29 PKW-Stellplätze. Die Auswirkungen auf Höfen werden nicht nur architektonisch katastrophal sein. 50 zusätzliche Einwohner verändern auch den Ortscharakter eines Ortsteils mit nur rund 900 Einwohnern grundlegend. Egal wer dort einzieht: Bei einer solchen Konzentration wird ein Brennpunkt entstehen — nicht durch die Menschen, sondern durch die Geschwindigkeit und die Massivität der Veränderung.

Aktueller Stand des Verfahrens

Was bisher geschehen ist und welche Schritte unmittelbar bevorstehen — Stand Mai 2026.

PRESSEMITTEILUNG · 08. MAI 2026

Erbschafts-Grundstück in Schutterwald: Initiative kritisiert Gemeindeverwaltung und bittet Förderverein für krebskranke Kinder, den Verkauf an einen Investor zu verhindern

Bereits über 100 Schutterwälder Bürger sprechen sich gegen die geplante Bebauung des Flurstücks 2911 in der Löhliswälder Straße aus. Eine vor wenigen Tagen gegründete Initiative erhält immer größeren Zulauf. Die Bürger bemängeln das Vorgehen der Gemeindeverwaltung und bitten den Gemeinderat darum, eine bereits genehmigte Bauvoranfrage zurückzunehmen — auch mit rechtlichen Argumenten.

Schutterwald, im Mai 2026. Die Initiative „Schutterwald bleibt Wohlfühlgemeinde“ hat sich mit einem ausführlichen Schreiben an den Förderverein für krebskranke Kinder e. V. Freiburg gewandt. Das Grundstück Flurstück 2911 in der Löhliswälder Straße 76, das durch Erbschaft an den Förderverein übergegangen ist, soll nach Plänen eines auswärtigen Investors mit drei zweieinhalbgeschossigen Mehrfamilienhäusern und insgesamt 18 Wohneinheiten bebaut werden. Die Vermarktung des Grundstücks wurde bereits an die Sparkasse übertragen.

Im Frühjahr 2026 reichte der Investor bei der Gemeindeverwaltung eine Bauvoranfrage für das Vorhaben ein. Die Verwaltung legte dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor — eine Vorlage, in der nach Auffassung der Initiative zentrale Tatsachen nicht enthalten waren: weder das gemeindeeigene Innenentwicklungskonzept noch der Konflikt mit der Stellplatz-Satzung wurden thematisiert, weder lag eine Verkehrsuntersuchung vor noch ein Artenschutzgutachten. Auf dieser unvollständigen Grundlage erteilte der Gemeinderat am 22. April 2026 das gemeindliche Einvernehmen.

Die Initiative bittet den Gemeinderat, diesen Beschluss zu überprüfen und die genehmigte Bauvoranfrage zurückzunehmen — auch mit Verweis auf die rechtlichen Argumente des inzwischen vorliegenden Gutachtens.

Die mittlerweile über 100 Bürger zählende Initiative wendet sich entschieden gegen die geplante Bebauung. Der Investor habe sich bei den Nachbarn, auch bei den direkt betroffenen, nie vorgestellt. Die Initiative wirft dem Investor vor, dass mit den Bürgern zu keiner Zeit über diese Pläne gesprochen wurde. Wer versuche, hinter dem Rücken der Bürgerschaft gemeindeschädliche Projekte zu realisieren, dem müsse jetzt der Wind ins Gesicht blasen, so die Initiative.

„Unsere Initiative besteht bereits aus über 100 Bürgern aus ganz Schutterwald. Im Namen aller sage ich an den Investor gerichtet ganz deutlich: Wir wollen Sie hier nicht.“ — Bernd Bartmann, Sprecher der Initiative

Vermächtnis verpflichtet

Im Zentrum des Anliegens steht der Charakter des Grundstücks als Erbschaft. Ein Mensch hat sein Lebenswerk dem Förderverein für krebskranke Kinder vermacht — getragen von dem Vertrauen, dass mit diesem Vermögen Gutes geschieht. „Was nun mit diesem Grundstück geschieht, ist deshalb mehr als eine kaufmännische Entscheidung“, so Bartmann. „Es ist die Antwort, die der Verein dem Verstorbenen, der Allgemeinheit und sich selbst gibt auf die Frage, was ‚Helfen hilft‘ konkret bedeuten kann.“

Der Förderverein für krebskranke Kinder e. V. Freiburg gehört seit Jahrzehnten zu den angesehensten gemeinnützigen Organisationen der Region. Mit dem Elternhaus für Familien erkrankter Kinder, der Geschwisterinsel, der psychosozialen Beratung und der Förderung der Krebsforschung an der Uniklinik Freiburg leistet der Verein Arbeit von höchster gesellschaftlicher Bedeutung.

„Für einen Verein mit dieser hohen Reputation darf reine Gewinnmaximierung nicht an vorderster Stelle stehen. Sonst beschädigt der Verein in einem einzigen Verkaufsvorgang Werte, für die er seit Jahrzehnten steht.“ — Bernd Bartmann

Massive rechtliche und planerische Mängel

Die Initiative hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, das schwere Mängel des Bauvorhabens dokumentiert. Das Innenentwicklungskonzept der Gemeinde Schutterwald wird missachtet, die eigene Stellplatz-Satzung gebrochen. Eine Verkehrsuntersuchung wurde ebenso wenig vorgelegt wie ein Artenschutzgutachten — und das, obwohl das Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet „Unterwassermatten“ liegt. Eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde wurde bereits eingereicht.

Der Gemeinderat hatte am 22. April 2026 das gemeindliche Einvernehmen erteilt — auf Grundlage einer Beschlussvorlage, in der zentrale Tatsachen nicht enthalten waren.

Konstruktiver Lösungsvorschlag

Die Initiative bittet den Förderverein, den Verkauf an den Investor — und an gleichartige Bestbieter — zu verhindern und stattdessen eine gemeinwohlverträgliche Nutzung zu prüfen. Denkbar wäre etwa eine Bebauung mit ein bis zwei Einfamilienhäusern in dorftypischer Bauweise und eventuell die Vergabe an besonders schwer von einer Krebserkrankung betroffene Familien als Eigenheim.

Die Initiative hat dem Vereinsvorstand ihre vollständige Unterstützung bei der Umsetzung einer solchen Lösung angeboten.


Über die Initiative

Die Initiative „Schutterwald bleibt Wohlfühlgemeinde“ wurde von Bürgern aus Schutterwald, Langhurst und Höfen gegründet. Sie setzt sich für eine maßvolle, ortsverträgliche Bauentwicklung und den Erhalt des Dorfcharakters ein. Ein Fachanwalt wurde mandatiert, ein Rechtsgutachten erstellt, eine Stellungnahme an die Gemeindeverwaltung übergeben, eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Online-Mitzeichnung und weiterführende Informationen unter wohlfuehlgemeinde.de.

Pressekontakt

Bernd Bartmann
Sprecher — Initiative Schutterwald bleibt Wohlfühlgemeinde
Binzburgstraße 48 · 77746 Schutterwald-Höfen
Telefon: 0170 414 4167
E-Mail: bernd.bart@gmx.net
Web: wohlfuehlgemeinde.de

Was wirklich geplant ist

Auf Flurstück 2911 (Löhliswälder Straße 76) soll das Grundstück geteilt werden. Im hinteren Teil entstehen drei Mehrfamilienhäuser, die unsere dörfliche Nachbarschaft fundamental verändern würden.

3
Mehrfamilienhäuser
jeweils dreigeschossig (offiziell „zweieinhalbgeschossig mit Penthouse“) — plus Ausbau des Bestandsgebäudes zum Zweifamilienhaus
20
Wohneinheiten
18 in den Neubauten plus 2 im umgebauten Bestandsgebäude
29
PKW-Stellplätze
oberirdisch, mit eigener Zufahrt
≈ 9 m
Attika-Höhe
doppelt so hoch wie die Nachbarhäuser
1.325
m² Brutto-Geschossfläche
der drei geplanten Mehrfamilienhäuser
0
Artenschutzgutachten
trotz unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet Unterwassermatten
≈ 50
neue Bewohner
in Höfen mit rund 900 Einwohnern
> 6 %
Bevölkerungssprung
in einem einzigen Bauvorhaben

Heute Höfen — morgen Schutterwald, übermorgen Langhurst

Es geht hier nicht um ein einzelnes Bauvorhaben am Ortsrand von Höfen. Es geht um den Präzedenzfall für die gesamte Gemeinde Schutterwald.

Wer das hier durchgehen lässt, macht es überall möglich!

Wenn die Gemeinde mitten in Höfen — entgegen der eigenen Planung von 2021 und entgegen ihrem eigenen Innenentwicklungskonzept von 2022 — drei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit 18 Wohnungen genehmigt, dann ist der Damm gebrochen.

Bei der nächsten Bauanfrage in Schutterwald oder in Langhurst wird sich kein Argument mehr halten lassen. Denn auch dort gibt es im Innenbereich keinen Bebauungsplan. Die Gemeinde kann dann ein solches Vorhaben dort nicht mehr verhindern. Was in Höfen geht, geht in allen Ortsteilen.

Schutterwald, die „Wohlfühlgemeinde“?

An jeder Ortseingangstafel begrüßt uns Schutterwald als „Wohlfühlgemeinde“. Mit drei Mehrfamilienhausriegeln mitten im Dorf wird dieser Anspruch zur leeren Werbung. Wer in Schutterwald wohnt, weil er das dörfliche Lebensgefühl schätzt — den freien Blick, den Garten, die Ruhe, die überschaubare Nachbarschaft — sieht heute den Anfang vom Ende.

Aufnahmefähigkeit überschritten — egal, wer einzieht.

Schutterwald-Höfen hat rund 900 Einwohner. 50 bis 60 neue Bewohner auf einen Schlag — durch ein einziges Bauvorhaben — sind ein Bevölkerungssprung von rund 6 Prozent in einem einzigen Schritt. Das überfordert die Integrationsfähigkeit jeder Dorfgemeinschaft, ganz unabhängig davon, welche Menschen einziehen. So entstehen Brennpunkte — nicht durch die Menschen, sondern durch die Geschwindigkeit und die Massivität der Veränderung.

Deshalb ist das ein Anliegen aller Bewohnerinnen und Bewohner von Schutterwald, Langhurst und Höfen — nicht nur der unmittelbaren Nachbarn.

Warum das uns alle betrifft

Es geht nicht nur um die direkten Nachbarn der Löhliswälder Straße 76. Es geht um den Charakter unseres Dorfes, um Lebensqualität und um den Wert unserer Häuser.

Verkehrslärm und Parkdruck

Die Löhliswälder Straße trägt heute schon den Durchgangsverkehr von Neuried Richtung Offenburg / Hohberg / Lahr und den Deponieverkehr nach Höfen — auch samstags. Mit 29 zusätzlichen Pkw rechnet die Verkehrsplanung mit bis zu rund 175 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen pro Tag (bei voller Belegung mit Zweit-Pkw, Besucher- und Lieferverkehr). In einer schmalen Wohnstraße ohne durchgehenden Gehweg droht der Kollaps.

Erdrückende Wirkung

Gegenüber dem benachbarten eingeschossigen Flachdachhaus wird der Neubau rund sechs Meter höher — das sind zwei volle Stockwerke. Sicht, Sonne und Lebensqualität direkter Nachbarn werden massiv beeinträchtigt.

Verlust des Ortsbilds

Schutterwald-Höfen ist dörflich geprägt: Satteldächer, Fachwerkhäuser, ein- bis eineinhalbgeschossige Häuser, Gärten und Obstwiesen. Eine dreigeschossige Wohnmaschine sprengt diesen Charakter — unwiderruflich.

„Wohlfühlgemeinde“ auf der Kippe

Wer von Schutterwald oder von Langhurst auf den Ortseingang blickt, sieht heute „Wohlfühlgemeinde“. Wenn das Vorhaben durchgeht, ist dieser Anspruch nicht mehr haltbar — und der nächste Block kommt überall hin.

Aufnahmefähigkeit überfordert

900 Einwohner in Höfen, plus 50–60 auf einen Schlag durch ein einziges Bauvorhaben: 6 Prozent Bevölkerungssprung sind keine Nachverdichtung mehr — das ist ein Bruch. Egal, welche Menschen einziehen.

Naturschutz in Gefahr

Das Naturschutzgebiet „Unterwassermatten“ ist Wiederansiedlungsgebiet des Großen Brachvogels (Rote Liste BW: stark gefährdet). Lichtemissionen, 50 zusätzliche Bewohner mit Hauskatzen, Hunden und Außenbeleuchtung gefährden den Vogel — ohne Artenschutzgutachten.

Versiegelung im Rheingraben

Die Lage im hochwassergefährdeten Oberrheingraben verlangt eigentlich eine maßvolle Versiegelung. Hier wird das Gegenteil gemacht — ohne Retentionskonzept, ohne Versickerungsnachweis. Für den Nachbarplan 2019 hatte die Gemeinde noch ein detailliertes Gutachten verlangt.

Wertverlust unserer Häuser

Eine derart überdimensionierte Nachverdichtung am Ortsrand drückt nachweislich auf die Marktpreise umliegender Einfamilienhäuser — wer in den Ortskern blickt, sieht keine Heimat mehr, sondern eine Wohnmaschine.

Eigene Stellplatz-Satzung wird gebrochen

Die Stellplatz-Satzung Schutterwald — Änderungssatzung vom 23.12.2021 — verlangt für Wohnungen über 75 m² zwei Stellplätze pro Einheit. Im Vorhaben sind die Penthouses 130 m² und 205 m² groß. Trotzdem sind nur 1,5 Stellplätze pro Wohnung kalkuliert. Das Defizit beträgt mindestens vier, realistisch neun Stellplätze. Das ist nicht Nachverdichtung — das ist ein direkter Verstoß gegen geltendes Schutterwalder Satzungsrecht.

Innenentwicklungskonzept missachtet

Im Mai 2022 hat der Gemeinderat ein eigenes Innenentwicklungskonzept beschlossen — mit Steuerungselementen wie „Vertikale Nachverdichtung“ und „Erhalt der Gebäudestellung“. In der Beschlussvorlage zum Vorhaben Flurstück 2911 wird dieses Konzept mit keinem Wort erwähnt. Den Räten wurde damit eine wesentliche Entscheidungsgrundlage vorenthalten.

Der Selbst-Widerspruch der Gemeinde

Besonders pikant: Die Gemeinde Schutterwald hat 2021 für das Gelände direkt nebenan ganz andere Regeln aufgestellt — und winkt jetzt das Gegenteil durch.

Vergleich Festsetzungen B-Plan Süd 2021 vs. Bauvorhaben 2026 (aktuell im Bauvorbescheid-Verfahren)

2021 hat die Gemeinde beschlossen:

Im Bebauungsplan „Südlich der Löhliswälder Straße“ (Satzung vom 27. Januar 2021) hat der Gemeinderat festgesetzt: nur eingeschossige Einzelhäuser, höchstens zwei Wohnungen pro Haus, maximal 4,75 Meter Traufhöhe. Außerdem hat die Gemeinde für dieses Gebiet eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Bresch Henne Mühlinghaus und einen Nachweis zur naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung durch das Ingenieurbüro Siggelkow verlangt.

2026 winkt sie das Gegenteil durch:

Direkt daneben — auf dem Flurstück 2911 — sollen jetzt dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit 18 Wohnungen entstehen, ohne Artenschutzgutachten, ohne Retentionskonzept, ohne Verkehrsuntersuchung. Das sind NEUNMAL mehr Wohnungen, ZWEIMAL so viele Stockwerke wie die Gemeinde selbst gerade noch für verträglich erklärt hat. So wird Planung unglaubwürdig — und juristisch angreifbar.

Wer steht dahinter?

Der Vorhabenträger ist nicht aus Schutterwald. Es geht hier nicht um den Bedarf in unserem Dorf, sondern um Renditemaximierung auf dem Rücken einer gewachsenen Nachbarschaft. Hier möchte keine Schutterwälder Familie bauen, sondern ein Investor von Außen. Wer in den Wohnungen wohnen wird, weiß niemand — der Bauherr selbst sicherlich nicht.

Wenn Auswärtige hier ein Renditeprojekt durchdrücken, das die Gemeinde ein paar Meter weiter für unzulässig erklärt hat, dann ist das nicht Nachverdichtung. Das ist Profitmaximierung auf Kosten unseres Dorfes.

Und genau deshalb müssen wir zusammenstehen.

„Unser Dorf ist kein Anlageobjekt. Wer hier baut, soll auch hier leben — und sich ins Dorf einfügen.“
Dorf-Symbol

Was wir bereits tun

Wir handeln auf mehreren Ebenen — juristisch, behördlich und politisch. Doch ohne Sie geht es nicht.

§

Fachanwalt mandatiert

Eine spezialisierte Kanzlei für Verwaltungs- und Baurecht vertritt unsere Interessen. Widerspruch und Eilantrag sind vorbereitet, sobald der Bauvorbescheid erlassen wird.

37-seitiges Rechtsgutachten

Ein systematisches Gutachten in 15 Kapiteln dokumentiert alle Verstöße gegen Bau-, Natur- und Tierschutzrecht — von § 34 BauGB über § 36 BauGB bis § 44 BNatSchG. Mandatsbriefing für die Kanzlei liegt vor.

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UNB-Anzeige läuft

Förmliche Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Ortenaukreis ist eingereicht — Fledermausvorkommen, Brachvogel im NSG Unterwassermatten, Amphibienwanderung. Aufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Freiburg in Vorbereitung.

📣

Bürgerfragestunde

Die zwölf Fragen wurden in der Gemeinderatssitzung am 06.05.2026 dem Bürgermeister verlesen und ausführlich beantwortet — der Bürgermeister hat zu allen zwölf Punkten Stellung genommen. Ergebnis: keine Einsicht der Verwaltung. Eine schriftliche Beantwortung wurde zugesagt.

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Öffentlichkeit

Rundbriefe an Anliegerinnen und Anlieger, Kontakt zur Lokalpresse, diese Webseite. Jede neue Unterschrift macht den politischen Druck spürbarer.

📊

Plansatz-Recherche

Wir haben Stellplatzsatzung 2021 und Innenentwicklungskonzept 2022 ausgewertet. Beide Dokumente fehlen in der Beschlussvorlage der Gemeinde — ein dokumentierter Aufklärungsmangel.

Jetzt kostenlos unterschreiben — gegen das Bauvorhaben

Mit Ihrer Unterschrift stehen Sie an unserer Seite. Je mehr Einwohner von Schutterwald sich gegen das Vorhaben aussprechen, desto stärker wirken wir gegenüber Gemeinde, Landratsamt und Verwaltungsgericht. Es kommen keinerlei Kosten auf Sie zu!

Bisher haben Einwohner unterschrieben. Jede Stimme zählt.

* Pflichtfelder. Ihre Daten werden ausschließlich für die Initiative gegen das Bauvorhaben verwendet, nicht an Dritte verkauft und auf Ihren Wunsch jederzeit gelöscht.

Lieber per E-Mail oder Telefon? Mail an Bernd Bartmann · Telefon 0781 284 2751 · Mobil 0170 414 4167

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Ich wohne in Schutterwald oder in Langhurst — betrifft mich das?

Ja, sehr direkt. Was in Höfen durchgewunken wird, schafft den Präzedenzfall für die ganze Gemeinde. Wenn die Gemeinde 18 Wohnungen mitten in einem dörflich geprägten Wohngebiet genehmigt — entgegen der eigenen Planungslinie von 2021 und entgegen dem eigenen Innenentwicklungskonzept von 2022 —, werden Investoren das früher oder später auch in Schutterwald und in Langhurst umsetzen. Der Anspruch „Wohlfühlgemeinde“, mit dem Schutterwald an seinen Ortseingangstafeln wirbt, wird dann zur leeren Werbung. Ihre Unterschrift ist hier genauso wichtig wie die der direkten Anlieger.

Bin ich nicht zu weit entfernt, um mich zu wehren?

Nein — die Klagebefugnis im Baunachbarrecht ist deutlich weiter gefasst, als viele denken. Anlieger der Löhliswälder Straße, der Binzburgstraße und im weiteren Umfeld können sich auf das Rücksichtnahmegebot, die gesicherte Erschließung und den Gebietserhaltungsanspruch berufen.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir speichern Ihre Daten ausschließlich für die Sammlung der Stellungnahmen und die anwaltliche Vertretung. Wir geben sie nicht an Dritte weiter, ausschließlich an die beteiligten Behörden, und Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Server-Standort: Friedrichroda, Deutschland (all-inkl.com), mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Kostet mich das etwas?

Die Unterschrift ist kostenfrei. Die Anwaltskosten trägt der Initiator. Wer mehr beitragen möchte, kann das gerne tun — niemand muss.

Hat die Initiative schon erste Erfolge?

Ja. Wir haben das Innenentwicklungskonzept 2022 und die Stellplatzsatzung 2021 ausgewertet — beide Dokumente fehlen in der Beschlussvorlage der Gemeinde. Das ist ein dokumentierter Aufklärungsmangel, den wir der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) vorlegen werden. Außerdem läuft eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde wegen § 44 BNatSchG.

Bin ich der Erste, der unterschreibt?

Sicherlich nicht. Die meisten Einwohner wussten von diesem Bauvorhaben überhaupt nichts. Auch wir wurden davon überrascht, weil niemand mit uns gesprochen hat. Auch Eigentümer von Häusern, die direkt im neuen Bebauungsplan Süd („Südlich der Löhliswälder Straße“) liegen, sind dabei — sie sind genauso betroffen wie wir, weil ihr Bebauungsrahmen durch die Nachbarbebauung entwertet wird.