Unsere Initiative „Schutterwald bleibt Wohlfühlgemeinde“ konnte die geplante, massive Bebauung des Grundstücks Löhliswälder Straße 76 verhindern. Das Grundstück wird nun von Schutterwälder Bürgern gekauft und im ortsüblichen Stil Höfens entwickelt.
Herzlichen Dank an alle Beteiligten und Unterstützer, die diesen Erfolg möglich gemacht haben.
Ein bestehendes Einfamilienhaus, ein abgespaltenes Grundstück, ein auswärtiger Investor — und ein dreigeschossiger Wohnkomplex mitten in einer dörflichen Nachbarschaft. So begann es. So endet es nicht.
Das Grundstück mit Einfamilienhaus sollte in zwei Grundstücke aufgeteilt werden. Das bestehende Einfamilienhaus sollte zum Zweifamilienhaus umgebaut werden. Soweit so gut.
Auf dem abgespaltenen Grundstück sollten jedoch nicht etwa zwei weitere Einfamilienhäuser für junge Familien entstehen. Niemand von uns hätte gegen eine maßvolle Nachverdichtung etwas einzuwenden gehabt — solange sie sich in die dörfliche Struktur und in die Umgebungsbebauung einfügt. Stattdessen wollte ein fremder Investor dort drei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohneinheiten errichten.
Die Gemeinde sprach in der Beschlussvorlage verharmlosend von „zweieinhalbgeschossigen Mehrfamilienhäusern“, weil im obersten (dritten) Geschoss aller drei Gebäude jeweils ein „Penthouse“ entstehen sollte, dessen Fassaden etwas eingerückt waren. Nur deshalb galt das dann offiziell nicht als volles Geschoss. Tatsächlich war die Geschosshöhe dieser Penthouses sogar größer als die der unteren beiden Geschosse.
Auf einem Grundstück, auf dem bisher ein Einfamilienhaus steht, sollten künftig 20 Wohneinheiten für rund 50 neue Menschen Platz finden — dazu 29 PKW-Stellplätze. Die Auswirkungen auf Höfen wären nicht nur architektonisch katastrophal gewesen. 50 zusätzliche Einwohner hätten auch den Ortscharakter eines Ortsteils mit nur rund 900 Einwohnern grundlegend verändert. Dazu wird es nun nicht kommen: Das Grundstück wird von Schutterwälder Bürgern erworben und in dorftypischer, maßvoller Bauweise entwickelt.
Wie aus einer überraschten Nachbarschaft eine erfolgreiche Initiative wurde — Stand Juli 2026.
Hinweis (Juli 2026): Diese Pressemitteilung dokumentiert den damaligen Stand. Das Anliegen der Initiative war erfolgreich — das Grundstück wird von Schutterwälder Bürgern erworben und dorftypisch entwickelt.
Bereits über 100 Schutterwälder Bürger sprechen sich gegen die geplante Bebauung des Flurstücks 2911 in der Löhliswälder Straße aus. Eine vor wenigen Tagen gegründete Initiative erhält immer größeren Zulauf. Die Bürger bemängeln das Vorgehen der Gemeindeverwaltung und bitten den Gemeinderat darum, eine bereits genehmigte Bauvoranfrage zurückzunehmen — auch mit rechtlichen Argumenten.
Schutterwald, im Mai 2026. Die Initiative „Schutterwald bleibt Wohlfühlgemeinde“ hat sich mit einem ausführlichen Schreiben an den Förderverein für krebskranke Kinder e. V. Freiburg gewandt. Das Grundstück Flurstück 2911 in der Löhliswälder Straße 76, das durch Erbschaft an den Förderverein übergegangen ist, soll nach Plänen eines auswärtigen Investors mit drei zweieinhalbgeschossigen Mehrfamilienhäusern und insgesamt 18 Wohneinheiten bebaut werden. Die Vermarktung des Grundstücks wurde bereits an die Sparkasse übertragen.
Im Frühjahr 2026 reichte der Investor bei der Gemeindeverwaltung eine Bauvoranfrage für das Vorhaben ein. Die Verwaltung legte dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor — eine Vorlage, in der nach Auffassung der Initiative zentrale Tatsachen nicht enthalten waren: weder das gemeindeeigene Innenentwicklungskonzept noch der Konflikt mit der Stellplatz-Satzung wurden thematisiert, weder lag eine Verkehrsuntersuchung vor noch ein Artenschutzgutachten. Auf dieser unvollständigen Grundlage erteilte der Gemeinderat am 22. April 2026 das gemeindliche Einvernehmen.
Die Initiative bittet den Gemeinderat, diesen Beschluss zu überprüfen und die genehmigte Bauvoranfrage zurückzunehmen — auch mit Verweis auf die rechtlichen Argumente des inzwischen vorliegenden Gutachtens.
Die mittlerweile über 100 Bürger zählende Initiative wendet sich entschieden gegen die geplante Bebauung. Der Investor habe sich bei den Nachbarn, auch bei den direkt betroffenen, nie vorgestellt. Die Initiative wirft dem Investor vor, dass mit den Bürgern zu keiner Zeit über diese Pläne gesprochen wurde. Wer versuche, hinter dem Rücken der Bürgerschaft gemeindeschädliche Projekte zu realisieren, dem müsse jetzt der Wind ins Gesicht blasen, so die Initiative.
„Unsere Initiative besteht bereits aus über 100 Bürgern aus ganz Schutterwald. Im Namen aller sage ich an den Investor gerichtet ganz deutlich: Wir wollen Sie hier nicht.“ — Bernd Bartmann, Sprecher der Initiative
Im Zentrum des Anliegens steht der Charakter des Grundstücks als Erbschaft. Ein Mensch hat sein Lebenswerk dem Förderverein für krebskranke Kinder vermacht — getragen von dem Vertrauen, dass mit diesem Vermögen Gutes geschieht. „Was nun mit diesem Grundstück geschieht, ist deshalb mehr als eine kaufmännische Entscheidung“, so Bartmann. „Es ist die Antwort, die der Verein dem Verstorbenen, der Allgemeinheit und sich selbst gibt auf die Frage, was ‚Helfen hilft‘ konkret bedeuten kann.“
Der Förderverein für krebskranke Kinder e. V. Freiburg gehört seit Jahrzehnten zu den angesehensten gemeinnützigen Organisationen der Region. Mit dem Elternhaus für Familien erkrankter Kinder, der Geschwisterinsel, der psychosozialen Beratung und der Förderung der Krebsforschung an der Uniklinik Freiburg leistet der Verein Arbeit von höchster gesellschaftlicher Bedeutung.
„Für einen Verein mit dieser hohen Reputation darf reine Gewinnmaximierung nicht an vorderster Stelle stehen. Sonst beschädigt der Verein in einem einzigen Verkaufsvorgang Werte, für die er seit Jahrzehnten steht.“ — Bernd Bartmann
Die Initiative hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, das schwere Mängel des Bauvorhabens dokumentiert. Das Innenentwicklungskonzept der Gemeinde Schutterwald wird missachtet, die eigene Stellplatz-Satzung gebrochen. Eine Verkehrsuntersuchung wurde ebenso wenig vorgelegt wie ein Artenschutzgutachten — und das, obwohl das Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet „Unterwassermatten“ liegt. Eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde wurde bereits eingereicht.
Der Gemeinderat hatte am 22. April 2026 das gemeindliche Einvernehmen erteilt — auf Grundlage einer Beschlussvorlage, in der zentrale Tatsachen nicht enthalten waren.
Die Initiative bittet den Förderverein, den Verkauf an den Investor — und an gleichartige Bestbieter — zu verhindern und stattdessen eine gemeinwohlverträgliche Nutzung zu prüfen. Denkbar wäre etwa eine Bebauung mit ein bis zwei Einfamilienhäusern in dorftypischer Bauweise und eventuell die Vergabe an besonders schwer von einer Krebserkrankung betroffene Familien als Eigenheim.
Die Initiative hat dem Vereinsvorstand ihre vollständige Unterstützung bei der Umsetzung einer solchen Lösung angeboten.
Die Initiative „Schutterwald bleibt Wohlfühlgemeinde“ wurde von Bürgern aus Schutterwald, Langhurst und Höfen gegründet. Sie setzt sich für eine maßvolle, ortsverträgliche Bauentwicklung und den Erhalt des Dorfcharakters ein. Ein Fachanwalt wurde mandatiert, ein Rechtsgutachten erstellt, eine Stellungnahme an die Gemeindeverwaltung übergeben, eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Online-Mitzeichnung und weiterführende Informationen unter wohlfuehlgemeinde.de.
Bernd Bartmann
Sprecher — Initiative Schutterwald bleibt Wohlfühlgemeinde
Binzburgstraße 48 · 77746 Schutterwald-Höfen
Telefon: 0170 414 4167
E-Mail: bernd.bart@gmx.net
Web: wohlfuehlgemeinde.de
Auf Flurstück 2911 (Löhliswälder Straße 76) sollte das Grundstück geteilt werden. Im hinteren Teil sollten drei Mehrfamilienhäuser entstehen, die unsere dörfliche Nachbarschaft fundamental verändert hätten. Diese Zahlen zeigen, was Höfen erspart bleibt.
Es ging nie nur um ein einzelnes Bauvorhaben am Ortsrand von Höfen. Es ging um den Präzedenzfall für die gesamte Gemeinde Schutterwald — und dieser Präzedenzfall wurde verhindert.
Hätte die Gemeinde mitten in Höfen — entgegen der eigenen Planung von 2021 und entgegen ihrem eigenen Innenentwicklungskonzept von 2022 — drei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit 18 Wohnungen genehmigt, wäre der Damm gebrochen gewesen.
Bei der nächsten Bauanfrage in Schutterwald oder in Langhurst hätte sich kein Argument mehr halten lassen. Denn auch dort gibt es im Innenbereich keinen Bebauungsplan. Was in Höfen gegangen wäre, wäre in allen Ortsteilen gegangen. Genau deshalb war der Widerstand so wichtig — für die ganze Gemeinde.
An jeder Ortseingangstafel begrüßt uns Schutterwald als „Wohlfühlgemeinde“. Mit drei Mehrfamilienhausriegeln mitten im Dorf wäre dieser Anspruch zur leeren Werbung geworden. Wer in Schutterwald wohnt, weil er das dörfliche Lebensgefühl schätzt — den freien Blick, den Garten, die Ruhe, die überschaubare Nachbarschaft — kann sich darauf verlassen: Dieses Lebensgefühl bleibt.
Schutterwald-Höfen hat rund 900 Einwohner. 50 bis 60 neue Bewohner auf einen Schlag — durch ein einziges Bauvorhaben — wären ein Bevölkerungssprung von rund 6 Prozent in einem einzigen Schritt gewesen. Das hätte die Integrationsfähigkeit jeder Dorfgemeinschaft überfordert, ganz unabhängig davon, welche Menschen eingezogen wären. Die dorftypische Entwicklung, die jetzt kommt, wächst dagegen im Maßstab des Ortsteils.
Es war ein Anliegen aller Bewohnerinnen und Bewohner von Schutterwald, Langhurst und Höfen — und gemeinsam haben wir es erreicht.
Rückblick: Diese Risiken standen im Raum — und wurden abgewendet. Es ging nie nur um die direkten Nachbarn der Löhliswälder Straße 76, sondern um den Charakter unseres Dorfes, um Lebensqualität und um den Wert unserer Häuser.
Die Löhliswälder Straße trägt heute schon den Durchgangsverkehr von Neuried Richtung Offenburg / Hohberg / Lahr und den Deponieverkehr nach Höfen — auch samstags. Mit 29 zusätzlichen Pkw hätte die Verkehrsplanung mit bis zu rund 175 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen pro Tag rechnen müssen (bei voller Belegung mit Zweit-Pkw, Besucher- und Lieferverkehr). In einer schmalen Wohnstraße ohne durchgehenden Gehweg hätte der Kollaps gedroht.
Gegenüber dem benachbarten eingeschossigen Flachdachhaus wäre der Neubau rund sechs Meter höher gewesen — das sind zwei volle Stockwerke. Sicht, Sonne und Lebensqualität direkter Nachbarn wären massiv beeinträchtigt worden.
Schutterwald-Höfen ist dörflich geprägt: Satteldächer, Fachwerkhäuser, ein- bis eineinhalbgeschossige Häuser, Gärten und Obstwiesen. Eine dreigeschossige Wohnmaschine hätte diesen Charakter gesprengt — unwiderruflich. Er bleibt nun erhalten.
Wer von Schutterwald oder von Langhurst auf den Ortseingang blickt, sieht „Wohlfühlgemeinde“. Wäre das Vorhaben durchgegangen, wäre dieser Anspruch nicht mehr haltbar gewesen — und der nächste Block wäre überall hingekommen.
900 Einwohner in Höfen, plus 50–60 auf einen Schlag durch ein einziges Bauvorhaben: 6 Prozent Bevölkerungssprung wären keine Nachverdichtung mehr gewesen — das wäre ein Bruch gewesen. Egal, welche Menschen eingezogen wären.
Das Naturschutzgebiet „Unterwassermatten“ ist Wiederansiedlungsgebiet des Großen Brachvogels (Rote Liste BW: stark gefährdet). Lichtemissionen, 50 zusätzliche Bewohner mit Hauskatzen, Hunden und Außenbeleuchtung hätten den Vogel gefährdet — ein Artenschutzgutachten lag zu keinem Zeitpunkt vor.
Die Lage im hochwassergefährdeten Oberrheingraben verlangt eigentlich eine maßvolle Versiegelung. Hier wäre das Gegenteil gemacht worden — ohne Retentionskonzept, ohne Versickerungsnachweis. Für den Nachbarplan 2019 hatte die Gemeinde noch ein detailliertes Gutachten verlangt.
Eine derart überdimensionierte Nachverdichtung am Ortsrand drückt nachweislich auf die Marktpreise umliegender Einfamilienhäuser — wer in den Ortskern geblickt hätte, hätte keine Heimat mehr gesehen, sondern eine Wohnmaschine.
Die Stellplatz-Satzung Schutterwald — Änderungssatzung vom 23.12.2021 — verlangt für Wohnungen über 75 m² zwei Stellplätze pro Einheit. Im Vorhaben waren die Penthouses 130 m² und 205 m² groß. Trotzdem waren nur 1,5 Stellplätze pro Wohnung kalkuliert. Das Defizit hätte mindestens vier, realistisch neun Stellplätze betragen. Das wäre keine Nachverdichtung gewesen — das wäre ein direkter Verstoß gegen geltendes Schutterwalder Satzungsrecht gewesen.
Im Mai 2022 hat der Gemeinderat ein eigenes Innenentwicklungskonzept beschlossen — mit Steuerungselementen wie „Vertikale Nachverdichtung“ und „Erhalt der Gebäudestellung“. In der Beschlussvorlage zum Vorhaben Flurstück 2911 wurde dieses Konzept mit keinem Wort erwähnt. Den Räten wurde damit eine wesentliche Entscheidungsgrundlage vorenthalten.
Besonders pikant war: Die Gemeinde Schutterwald hatte 2021 für das Gelände direkt nebenan ganz andere Regeln aufgestellt — und wollte 2026 das Gegenteil durchwinken. Dieser Widerspruch war eines der stärksten Argumente der Initiative.
Im Bebauungsplan „Südlich der Löhliswälder Straße“ (Satzung vom 27. Januar 2021) hat der Gemeinderat festgesetzt: nur eingeschossige Einzelhäuser, höchstens zwei Wohnungen pro Haus, maximal 4,75 Meter Traufhöhe. Außerdem hat die Gemeinde für dieses Gebiet eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Bresch Henne Mühlinghaus und einen Nachweis zur naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung durch das Ingenieurbüro Siggelkow verlangt.
Direkt daneben — auf dem Flurstück 2911 — sollten dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit 18 Wohnungen entstehen, ohne Artenschutzgutachten, ohne Retentionskonzept, ohne Verkehrsuntersuchung. Das wären NEUNMAL mehr Wohnungen, ZWEIMAL so viele Stockwerke gewesen, wie die Gemeinde selbst gerade noch für verträglich erklärt hatte. So wurde Planung unglaubwürdig — und juristisch angreifbar. Am Ende blieb der Widerspruch nicht ohne Folgen: Das Vorhaben kommt nicht.
Der Vorhabenträger war nicht aus Schutterwald. Es ging nicht um den Bedarf in unserem Dorf, sondern um Renditemaximierung auf dem Rücken einer gewachsenen Nachbarschaft. Hier wollte keine Schutterwälder Familie bauen, sondern ein Investor von außen.
Jetzt kommt es anders: Das Grundstück wird von Schutterwälder Bürgern erworben und im ortsüblichen Stil Höfens entwickelt — maßvoll, dorftypisch und im Einklang mit der Nachbarschaft.
Wir haben zusammengestanden. Und es hat sich gelohnt.
Wir haben auf mehreren Ebenen gehandelt — juristisch, behördlich und politisch. Dieser Einsatz hat den Erfolg möglich gemacht.
Eine spezialisierte Kanzlei für Verwaltungs- und Baurecht hat unsere Interessen vertreten. Widerspruch und Eilantrag lagen vorbereitet in der Schublade — sie wurden nicht mehr gebraucht.
Ein systematisches Gutachten in 15 Kapiteln dokumentierte alle Verstöße gegen Bau-, Natur- und Tierschutzrecht — von § 34 BauGB über § 36 BauGB bis § 44 BNatSchG. Es bildete das juristische Rückgrat der Initiative.
Förmliche Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Ortenaukreis — Fledermausvorkommen, Brachvogel im NSG Unterwassermatten, Amphibienwanderung. Der Artenschutz blieb bis zuletzt ein zentrales Thema.
Zwölf Fragen wurden in der Gemeinderatssitzung am 06.05.2026 dem Bürgermeister verlesen und beantwortet. Die öffentliche Auseinandersetzung hat das Vorhaben ins Licht gerückt — und den Druck erhöht.
Rundbriefe an Anliegerinnen und Anlieger, Pressemitteilung an die Lokalredaktionen, diese Webseite. 219 Unterschriften haben den politischen Rückhalt der Initiative unübersehbar gemacht.
Wir haben Stellplatzsatzung 2021 und Innenentwicklungskonzept 2022 ausgewertet. Beide Dokumente fehlten in der Beschlussvorlage der Gemeinde — ein dokumentierter Aufklärungsmangel.
219 Bürgerinnen und Bürger haben unterschrieben. Ihre Stimmen haben entscheidend dazu beigetragen, dass die massive Bebauung der Löhliswälder Straße 76 verhindert wurde. Das Grundstück wird nun von Schutterwälder Bürgern gekauft und im ortsüblichen Stil Höfens entwickelt.
Ein besonderer Dank gilt allen, die Rundbriefe verteilt, Nachbarn informiert, in der Bürgerfragestunde Präsenz gezeigt, fachlich beraten oder die Initiative auf andere Weise unterstützt haben. Dieser Erfolg gehört der ganzen Dorfgemeinschaft.
Hinweis zu Ihren Daten: Mit dem Abschluss der Initiative werden die im Rahmen der Petition erhobenen Daten nicht mehr benötigt und gemäß unserer Datenschutzerklärung gelöscht. Wer sich für die Löschbestätigung oder Fragen dazu interessiert, kann sich jederzeit an uns wenden.
Fragen zur Initiative oder zum weiteren Vorgehen? Mail an Bernd Bartmann · Telefon 0781 284 2751 · Mobil 0170 414 4167
Was Sie zum Abschluss der Initiative wissen sollten.
Das Grundstück Löhliswälder Straße 76 (Flurstück 2911) wird von Bürgern aus Schutterwald gekauft und im ortsüblichen Stil Höfens entwickelt — also in dorftypischer, maßvoller Bauweise, die sich in die gewachsene Nachbarschaft einfügt. Genau das hatte die Initiative von Anfang an als Alternative vorgeschlagen.
Die Käufer sind Bürger aus Schutterwald. Aus Respekt vor ihrer Privatsphäre nennen wir keine Namen. Entscheidend ist: Es sind Menschen von hier, die hier leben und sich ins Dorf einfügen — kein auswärtiger Investor.
Mit dem Abschluss der Initiative entfällt der Zweck der Datenverarbeitung. Die im Rahmen der Petition erhobenen Daten werden gelöscht. Bis dahin gilt unverändert: keine Weitergabe an Dritte, Server-Standort Friedrichroda, Deutschland (all-inkl.com), Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Details in der Datenschutzerklärung.
Der Anlass ist erfolgreich abgeschlossen. Das Netzwerk, das in den vergangenen Monaten entstanden ist, bleibt jedoch — und mit ihm die Wachsamkeit. Sollte in Schutterwald, Langhurst oder Höfen erneut ein Vorhaben auftauchen, das den Dorfcharakter gefährdet, wissen wir jetzt, wie schnell sich über 200 Bürger organisieren können.
Der Erfolg hat viele Mütter und Väter: 219 Unterschriften, ein 37-seitiges Rechtsgutachten, die mandatierte Fachkanzlei, die Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde, die öffentliche Debatte in der Bürgerfragestunde, die Pressearbeit — und nicht zuletzt die Bereitschaft Schutterwälder Bürger, das Grundstück selbst zu erwerben und verantwortungsvoll zu entwickeln.
Ja, vorerst. Sie dokumentiert, wie eine Dorfgemeinschaft ein überdimensioniertes Bauvorhaben verhindert hat — als Chronik und vielleicht als Ermutigung für andere Gemeinden in ähnlicher Lage.